Unternehmensberichterstattung

NaBeG: Der (verspätete) Entwurf zur Umsetzung der CSRD

Dr. Dietmar Dokalik

Wie andere Mitgliedstaaten hat auch Österreich die Richtlinie über Nachhaltigkeitsberichterstattung1 (CSRD) nicht zeitgerecht umgesetzt. Mitten während der Regierungsverhandlungen hat das BMJ am 13. 1. 2025 den Entwurf eines Nachhaltigkeitsberichtsgesetzes (NaBeG) zur allgemeinen Begutachtung versendet. Ein Inkrafttreten ist frühestens im April 2025 zu erwarten. Der Beitrag stellt die wesentlichsten Neuregelungen vor, samt den Übergangsregelungen und dem Sanktionenregime.

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Artikel-Nr.
RWZ 2025/7

26.02.2025
Heft 2/2025
Autor/in
Dietmar Dokalik

Dr. Dietmar Dokalik ist Leitender Staatsanwalt im Bundesministerium für Justiz, Zivilrechtssektion. Dort ist er der Leiter jener Abteilung, die unter anderem für Persönlichkeitsrechte, zivilrechtliche Nebengesetze (zB Versicherungsvertragsgesetz), Gerichtsgebühren und Rechnungslegung zuständig ist. Er publiziert und trägt vor zum Unternehmensrecht, zum Immaterialgüterrecht, zum Gerichtsgebührenrecht und anderen Materien.