Anmerkungen zu BVwG W183 2271013-11
Eine Schuldnerin erreichte in einem über ihr Vermögen eröffneten Insolvenzverfahren einen Zahlungsplan. Während der zur Zahlung der Masseforderungen vom Gericht gewährten Frist hat das BVwG der Schuldnerin die - aus Amtsgeldern gezahlte - Entlohnung der Insolvenzverwalterin nachgelassen. Dabei stellt sich die Frage, in welchen Fällen ein Nachlass in Betracht kommt sowie welche Auswirkungen ein Nachlass hat, insb ob der Zahlungsplan nichtig wird, aber auch, ob ein möglicher Nachlass bei der Bemessung der Zahlungsplanquote zu berücksichtigen ist.
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