Anmerkungen zu OGH 8 Ob 99/23a1
Insolvenzforderungen werden durch ihre Feststellung im Insolvenzverfahren nicht eingefroren, sondern können nachträglichen Entwicklungen unterliegen. Im Grundsatz ist das unumstritten, die verfahrensrechtliche Erfassung solcher Vorgänge sowie die zugrunde liegende materiellrechtliche Struktur werfen aber immer wieder Fragen auf. Der OGH nahm jüngst eine wesentliche Klarstellung vor.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.