Häufig sehen sich Unternehmen mit dem Umstand konfrontiert, dass sie auf Internet-Bewertungsportalen anonym negativ bewertet werden. Negative verbale Kommentare können dabei auch in Bezug auf einzelne Arbeitnehmer abgegeben werden. Da der Bewerter idR nicht ermittelt werden kann, kommt als Adressat etwaiger Ansprüche im Normalfall lediglich der Betreiber der Plattform in Betracht. Dabei kommt nicht nur der Wunsch nach Löschen einzelner Bewertungen, sondern auch das Streichen aus der Liste der bewertbaren Unternehmen in Frage.
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