Das Bundeseinigungsamt hat mit Wirksamkeit grundsätzlich ab 1. 5. 2019 Heimarbeitstarife für folgende Tätigkeiten durch Heimarbeiter/innen erlassen:
Herstellung oder Bearbeitung von Bürsten und Pinseln aller Art (Gewerbe und Industrie, BGBl II 2019/148)Herstellung oder Bearbeitung von Drechsler- und sonstigen Holzwaren ( BGBl II 2019/152)Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
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