Das Bundeseinigungsamt hat mit Wirksamkeit grundsätzlich ab 1. 5. 2024 Heimarbeitstarife für folgende Tätigkeiten durch Heimarbeiter erlassen:
Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren oder Verpacken von Waren (gilt bereits ab 1. 4. 2024, BGBl II 2024/147)Herstellung oder Bearbeitung von Bürsten und Pinseln aller Art (Gewerbe und Industrie, BGBl II 2024/148)Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
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