In aller Kürze

Neu kundgemachte Heimarbeitstarife

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Das Bundeseinigungsamt hat mit Wirksamkeit grundsätzlich ab 1. 5. 2025 Heimarbeitstarife für folgende Tätigkeiten durch Heimarbeiter erlassen:

Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren oder Verpacken von Waren (gilt bereits ab 1. 4. 2025, BGBl II 2025/144)Herstellung oder Bearbeitung von Bürsten und Pinseln aller Art (Gewerbe und Industrie, BGBl II 2025/145)

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Artikel-Nr.
ARD 6959/1/2025

23.07.2025
Heft 6959/2025