In aller Kürze

Neue Formularversion für FABO Plus und AVAB/AEAB

Bearbeiterin: Barbara Lass-Könczöl

Das BMF hat das Steuerformular E 30 für die Geltendmachung von Familienbonus Plus und von Alleinverdiener- bzw Alleinerzieherabsetzbetrag neu aufgelegt (Version vom 10. 3. 2023; https://formulare.bmf.gv.at/service/formulare/inter-Steuern/pdfs/2023/E30.pdf). Damit wurde einerseits auf den Wegfall der staatenabhängigen Indexierung für im Ausland wohnhafte Kinder von in Österreich wohnenden Arbeitnehmern reagiert (infolge des EuGH-Urteils vom 16. 6. 2022, C-328/20, Kommission/Österreich, ARD 6805/11/2022) und andererseits die valorisierte Zuverdienstgrenze beim Alleinverdienerabsetzbetrag (Erhöhung von € 6.000,- auf € 6.312,- pro Jahr) berücksichtigt. Die im bisherigen E 30-Formular vorgesehenen Spalten für den Wohnsitzstaat der Kinder wurden dementsprechend aus dem Formular entfernt. Solange sich die Umstände beim FABO Plus bzw beim AVAB/AEAB nicht ändern, kann aber weiterhin auf Basis der bisher vorgelegten Formulare abgerechnet werden; allfällige Änderungen muss der Arbeitnehmer binnen eines Monats mitteilen. ( Quelle: www.vorlagenportal.at; News vom 17. 3. 2023)

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Artikel-Nr.
ARD 6845/1/2023

20.04.2023
Heft 6845/2023