Aktuelle Rechtsprechung verschärft Anforderungen an Versendungsbelege
Der Gesetzgeber hat in § 7 Abs 4 und 5 UStG bzw in der VO BGBl 1996/401 klar festgelegt, welche Belegnachweise als Voraussetzungen für die Steuerbefreiung bei Lieferungen in das Ausland anerkannt werden. In jenen Fällen, in denen der Gegenstand der Lieferung durch einen Spediteur oder Frachtführer versendet wird, werden die Nachweise idR durch Versendungsbelege, wie insb Frachtbriefe, zu führen sein. Durch eine aktuelle Rechtsprechung des deutschen Bundesfinanzhofes werden die Anforderungen an CMR-Frachtbriefe klar definiert. Da in der Praxis viele CMR-Frachtbriefe in Abholfällen diese Anforderungen nicht erfüllen, besteht die Gefahr, dass dadurch die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung nicht gegeben sind. Der folgende Beitrag erläutert, welche Risiken nach dieser aktuellen Rechtsprechung vorliegen, und zeigt Lösungsmöglichkeiten einer rechtskonformen Abwicklung auf.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.