Das Homeoffice-Gesetzespaket hat lange auf sich warten lassen. Nunmehr ist der abgabenrechtliche Teil im Parlament beschlossen und somit fixiert worden (siehe dazu bereits ARD 6738/3/2021). Die Verlautbarung im Bundesgesetzblatt ist noch ausständig. Der arbeits- und sv-rechtliche Teil soll Ende März im Parlament beschlossen werden. Mit dem vorliegenden Steuerteil des Pakets sind jedoch bereits jetzt einige Zweifelsfragen aufzugreifen und soll nachstehend versucht werden, diese einer Lösung zuzuführen.
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