In aller Kürze

Neue Satzungen im BGBl veröffentlicht

Bearbeiterin: Bettina Sabara

Mit Verordnungen des Bundeseinigungsamtes wurden folgende Kollektivverträge bzw Lohnordnungen zur Satzung erklärt und damit für einen größeren Personenkreis wirksam:

Satzung des KV-private Bildungseinrichtungen: Mit Wirksamkeit ab 1. 5. 2025 wurde der "Kollektivvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der privaten Bildungseinrichtungen" (Stand 1. 5. 2025) (mit Ausnahmen) zur Satzung erklärt. Die Satzung gilt für alle Einrichtungen, deren Hauptzweck in der außerbetrieblichen Erwachsenenbildung liegt, soweit sie nach arbeitsmarktrechtlichen Vorschriften oder bundes- oder landesrechtlichen Fördervorschriften oder Fördervereinbarungen als Einrichtungen der außerbetrieblichen Erwachsenenbildung anerkannt sind (ausgenommen öffentlich-rechtliche Einrichtungen). Innerbetrieblich vorgenommene Erhöhungen der Löhne oder Gehälter, die bis zur Erlassung der Satzung erfolgt sind, können auf die Ist-Gehalts-Erhöhung durch die Satzung angerechnet werden. ( BGBl II 2025/118)

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Artikel-Nr.
ARD 6956/1/2025

02.07.2025
Heft 6956/2025