Mit 20. 11. 2018 ist die erste Override-Verordnung gem § 222 Abs 3 UGB in Kraft getreten. Diese regelt die Verteilung eines sich aus der erstmaligen Anwendung der neuen Rechnungsgrundlagen für Sozialkapitalrückstellungen ergebenden Unterschiedsbetrags. Fast zeitgleich wurde der erste Entwurf einer Sammelnovelle Gold-Plating veröffentlicht. In diesem Beitrag werden die wichtigsten Eckpunkte dieser beiden Vorschriften sowie deren Auswirkungen auf die Rechnungslegung dargestellt.
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