BGBl I 2023/85, ausgegeben am 20. 7. 2023
➜ zum Initiativantrag 3467/A BlgNR 27. GP siehe ARD 6854/1/2023
Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert wird
Die Gesetzesinitiative sah ursprünglich nur eine Verlängerung der Gebührenbefreiung für Anträge auf Vergütung des Entgelts bei Sonderbetreuungszeit vor. Mit einem Abänderungsantrag im Sozialausschuss wurde nun aber auch ein neuer Rechtsanspruch auf Dienstfreistellung von bis zu 4 Wochen zur Begleitung von Kindern unter 14 Jahren bei Rehabilitationsaufenthalten geschaffen (gilt ab 1. 11. 2023). Für die Dauer der Freistellung gebührt den Arbeitnehmern Pflegekarenzgeld.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.