In aller Kürze

Neuer Heimarbeitstarif

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Mit Verordnung des Bundeseinigungsamtes wurde ein neuer Heimarbeitstarif für die Be- und Verarbeitung sowie Verpackung chemischer Erzeugnisse durch Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter erlassen, der rückwirkend mit 1. 1. 2023 in Kraft tritt. (BGBl II 2023/46)

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Artikel-Nr.
ARD 6837/3/2023

22.02.2023
Heft 6837/2023