In aller Kürze

Neuer Kollektivvertrag im Hotel- und Gastgewerbe

Bearbeiterin: Bettina Sabara

Mit 1. 11. 2024 tritt für alle Arbeitnehmer im Hotel- und Gastgewerbe ein neuer Kollektivvertrag in Kraft. Dieser gilt sowohl für Arbeiter als auch Angestellte sowie Lehrlinge und Praktikanten im Hotel- und Gastgewerbe. Angesichts der umfassenden Reform des Rahmen-Kollektivvertrages hat die WKO eine umfassende Information inklusive KV-Text, Änderungen im Überblick, Erläuterungen und FAQ zur Verfügung gestellt. Auch die Lohn- und Gehaltstabellen ab 1. 11. 2024 wurden bereits veröffentlicht. Sämtliche Informationen mit allen weiterführeden Links sind hier zu finden: https://tinyurl.com/KV-Gastgewerbe-neu. Umfangreiche Änderungen gibt es sowohl im Bereich Arbeitszeit und Freizeit (zB erweiterte Durchrechnung der Arbeitszeit, zusammenhängende Freizeit iVm dem Sonntag/freien Tag), im Bereich Entgelt und Einstufung (zB Nachtarbeitszuschlag, Jahresremuneration), betreffend Jugendliche (zB Durchrechnung der Normalarbeitszeit, Flexibilisierung der Sonntagsbeschäftigung) und bei der Beendigung (zB erster Monat als Probemonat, Kündigungsfristen und -termine). Erst ab 1. 5. 2025 gelten die Neuregelung der Lohn-/Gehaltsgruppe 4, die Anrechnung von Vordienstzeiten bei Fachkräften bzw von Branchenerfahrung bei Hilfskräften, und die Vereinheitlichung der Dienstzeitzulage (5 Jahre).

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Artikel-Nr.
ARD 6916/1/2024

18.09.2024
Heft 6916/2024