In der Findok wurde nach mehrmonatiger Begutachtung nun der 55-seitige, aktualisierte und erweiterte Photovoltaikerlass (PV-Erlass) neu verlautbart. Darin gibt das BMF seine Rechtsansicht über die steuerliche Beurteilung von Photovoltaikanlagen und Energiegemeinschaften bekannt, und zwar betreffend Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer und Elektrizitätsabgabe. Der nun als Richtlinie bezeichnete Erlass ersetzt den bisherigen Photovoltaikerlass des BMF aus dem Jahr 2014. Mit der Neuverlautbarung wird der Abschnitt zu Photovoltaikanlagen (untergliedert nach den drei Nutzungstypen Volleinspeiser, Überschusseinspeiser und Inselbetrieb) vor dem Hintergrund mehrfacher Gesetzesänderungen in den letzten Jahren an die aktuelle Rechtslage angepasst, weiters wurde ein zusätzlicher Abschnitt zu Energiegemeinschaften aufgenommen. Der neue PV-Erlass ist ab der Veranlagung 2025 anzuwenden, insoweit darin nichts Abweichendes geregelt ist. Der Steuerpflichtige kann sich auch für frühere Veranlagungen auf die Anwendung des gegenständlichen PV-Erlasses berufen. (Erlass des BMF vom 30. 7. 2025, 2025-0.461.257, BMF-AV Nr 106/2025)
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