BGBl I 2021/121, ausgegeben am 30. 6. 2021
➜ zum Initiativantrag 1698/A BlgNR 27. GP
siehe ARD 6751/1/2021
Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Landarbeitsgesetz 2021 und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden
Mit den nunmehrigen Änderungen im ABGB und LAG 2021 wird in Folge der COVID-19 Krisensituation und der dazu getroffenen gesetzlichen Maßnahmen vorgesehen, dass die mit BGBl I 2017/153, ARD 6575/16/2017, getroffene Angleichung der Kündigungsfristen der Arbeiter an jene der Angestellten um weitere drei Monate verschoben wird und erst mit 1. 10. 2021 in Kraft tritt. Die neuen Kündigungsfristen finden erstmals auf Kündigungen Anwendung, die nach dem 30. 9. 2021 ausgesprochen werden.
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