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Neuerungen bei den Gerichtsgebühren im Insolvenzverfahren

Dr. Franz Mohr

Am 1. 7. 2009 traten drei Rechtsnormen in Kraft, die die Gerichtsgebühren in Insolvenzverfahren änderten. Die neue Rechtslage soll im Folgenden kurz dargestellt werden.1

Das Budgetbegleitgesetz 20092 brachte wesentliche Änderungen bei den Gerichtsgebühren. Das Insolvenzverfahren blieb davon nicht verschont. Zum Teil wurden die Änderungen inzwischen aber wieder rückgängig gemacht, und zwar durch das Familienrechts-Änderungsgesetz 2009.3 Überdies wurden die Gebühren durch die Verordnung über die Neufestsetzung von Gerichtsgebühren und Bemessungsgrundlagen (ErhöhungsV) valorisiert.4 Neben der Erhöhung aller bestehenden Gebühren wurde ua eine Rechtsmittelgebühr geschaffen.

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Artikel-Nr.
ZIK 2009/185

28.08.2009
Heft 4/2009
Autor/in
Franz Mohr

Dr. Franz Mohr ist Honorarprofessor an der Karl-Franzens-Universität Graz und Universitätslektor an der Sigmund Freud PrivatUniversität. Er hält Vorträge und ist Autor in den Rechtsbereichen Insolvenz-, Restrukturierungs- und Exekutionsrecht.