In aller Kürze

Neuerungen bei der betrieblichen Lehrlingsförderung ab 1. 7. 2017

Bearbeiterin: Bettina Sabara

Die Bundesregierung hat am 4. 4. 2017 ein neues Lehrlingspaket mit mehreren Verbesserungen beschlossen. Die damit im Zusammenhang stehende neue Richtlinie besagt, dass ab 1. 7. 2017 die vollen Kosten für alle Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung übernommen werden. Zusätzlich wird die Antragstellung für die Rückerstattung erleichtert und erweitert. Außerdem werden Sprachkurse im Zusammenhang mit einem Auslandspraktikum für Lehrlinge in Zukunft kostenlos sein. Gefördert werden bis zu zwei Wochen Sprachaufenthalt. Umfasst sind die Kosten der Sprachschule, die Reise- und Aufenthaltskosten sowie eine Prämie von € 210,- für zwei Wochen. Die heimischen Betriebe erhalten zwischenzeitlich die aliquote Lehrlingsentschädigung ersetzt. (Quelle: www.bmwfw.gv.at/Presse/AktuellePresseMeldungen)

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Artikel-Nr.
ARD 6544/3/2017

13.04.2017
Heft 6544/2017