Die Insolvenzrechts-Novelle 2002 BGBl I 2002/75 bringt mit dem Ziel der „Verhinderung des Insolvenzmissbrauches“ wesentliche Änderungen im Verfahren zur Verwertung der Konkursmasse. Hier werden die Neuerungen vorgestellt, die der Unternehmensveräußerung gewidmet sind.
Das Regierungsprogramm der Bundesregierung für die 21. Gesetzgebungsperiode 1)sah im Kapitel Justiz, Rechtssicherheit für den Wirtschaftsstandort, unter Punkt 17. Insolvenzrecht als Ziel der Bundesregierung unter anderem die „Beseitigung des Insolvenzmissbrauchs “ und die „objektive Erfassung des Massevermögens “ vor 2). Zur Umsetzung dieser Regierungsvorhaben wurden im Bundesministerium für Justiz Arbeitsgruppen eingerichtet 3), in denen neben den politisch geforderten Maßnahmen zur Verhinderung von angeblichen Missbräuchen im Zusammenhang mit Unternehmensveräußerungen auch andere Probleme diskutiert wurden, die sich in der Praxis im Zusammenhang mit der Verwertung der Masse ergeben haben 4).
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