Das IRÄG 2017 enthält die bedeutendsten Änderungen des sog Privatinsolvenzrechts seit der KO-Nov 1993; ua reduziert es die Dauer des Abschöpfungsverfahrens auf fünf Jahre und schafft die Mindestquote ab.
Das Arbeitsprogramm der Bundesregierung 2017/2018 vom Jänner 2017 sieht unter der Überschrift "Modernes Insolvenzrecht - Kultur des Scheiterns" eine Novelle der Privatinsolvenz vor, um dem Schuldner eine rasche Rückkehr in eine produktive Berufssituation zu ermöglichen. Als Eckpunkte werden die Reduzierung der Frist des Abschöpfungsverfahrens auf drei Jahre und der Entfall der Mindestquote genannt. Das IRÄG 20171 schafft zwar die Mindestquote ab, vermindert die Dauer des Abschöpfungsverfahrens aber nur von sieben auf fünf Jahre; die Änderungen betreffen aber nicht nur das Abschöpfungsverfahren, sondern auch den Zahlungsplan und die Eröffnung.
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