Die Regierung hat dem Nationalrat ein mit der Mongolei abgeschlossenes Abkommen über soziale Sicherheit zur Ratifizierung vorgelegt (Regierungsvorlage 12. 6. 2025, 119 BlgNR 28. GP). Es orientiert sich an ähnlichen Abkommen mit Serbien und der Republik Moldau und zielt insbesondere auf die gegenseitige Anerkennung von erworbenen Pensionsansprüchen und die Zusammenrechnung von Versicherungszeiten ab. Damit soll eine Gleichbehandlung von Personen gewährleistet werden, die ihr Erwerbsleben zum Teil in Österreich und zum Teil in der Mongolei verbracht haben oder im jeweils anderen Staat wohnen. Außerdem können künftig im Falle von Entsendungen Doppelversicherungen vermieden werden. Leistungen aus den Bereichen Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung sind nicht Teil des bilateralen Vertrags. Die Ratifizierung sowie das Inkrafttreten des Abkommens bleibt abzuwarten.
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