Zuletzt wurde die Dienstfreistellung für
Risikogruppen bis 31. 5. 2022 verlängert (BGBl II
2022/126, ARD
6792/17/2022). Wurden Personen aufgrund eines
COVID-19-Risiko-Attests von ihrer Arbeitsleistung bei Fortzahlung ihres Entgelts
freigestellt, werden den Dienstgebern die dadurch anfallenden Lohn- und Lohnnebenkosten
auf Antrag ersetzt. Die ÖGK hat nun Details zur Erstattungsregelung veröffentlicht und
ua ein FAQ zum Personenkreis, für den eine Erstattung bei der ÖGK beantragt werden kann,
zu den ausgeschlossenen Dienstgebergruppen sowie den Voraussetzungen für die Beantragung
der Erstattung erstellt. (
Quelle: ÖGK-Newsletter für Dienstgeber Nr 4/April 2022)
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.