In aller Kürze

Neues FAQ der ÖGK zur Risikofreistellung ab 1. 4. 2022

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Zuletzt wurde die Dienstfreistellung für Risikogruppen bis 31. 5. 2022 verlängert (BGBl II 2022/126, ARD 6792/17/2022). Wurden Personen aufgrund eines COVID-19-Risiko-Attests von ihrer Arbeitsleistung bei Fortzahlung ihres Entgelts freigestellt, werden den Dienstgebern die dadurch anfallenden Lohn- und Lohnnebenkosten auf Antrag ersetzt. Die ÖGK hat nun Details zur Erstattungsregelung veröffentlicht und ua ein FAQ zum Personenkreis, für den eine Erstattung bei der ÖGK beantragt werden kann, zu den ausgeschlossenen Dienstgebergruppen sowie den Voraussetzungen für die Beantragung der Erstattung erstellt. ( Quelle: ÖGK-Newsletter für Dienstgeber Nr 4/April 2022)

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Artikel-Nr.
ARD 6794/3/2022

14.04.2022
Heft 6794/2022