In aller Kürze

Neues Landarbeitsgesetz

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Mit BGBl I 2021/78 wurde nun das neue Landarbeitsgesetz 2021 kundgemacht. Damit werden ab 1. 7. 2021 die derzeit bestehenden neun Bundesgesetze im Landarbeitsrecht in ein gemeinsames Bundesgesetz zusammengeführt, wobei die bisherigen Bestimmungen weitgehend fortgeführt werden; wurde eine Bestimmung in den einzelnen Landarbeitsordnungen unterschiedlich ausgeführt, wurde eine sinnvolle und für alle Länder unproblematische Lösung gesucht. Völlig neu sind lediglich die Regelungen über die Arbeitgeberzusammenschlüsse (die mehreren Betrieben die gemeinsame Beschäftigung von Arbeitnehmern ermöglichen), die Bestimmungen zur Gleichbehandlung wurden aus dem GlBG in das neue Gesetz übernommen. Das Gesetz folgt dem Grundsatz, das Landarbeitsrecht auf gesetzlicher Ebene nicht zu detailliert zu regeln; in den Ausführungsverordnungen kann einfacher auf sich immer wieder ändernde Richtlinien der EU reagiert werden.

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Artikel-Nr.
ARD 6747/1/2021

06.05.2021
Heft 6747/2021