Thema - Arbeitsrecht

Neues zur Sonderbetreuungszeit ab November 2020 - Gibt es nun einen Rechtsanspruch?

Mag. Wolfram Hitz

COVID-19 hat Auswirkungen in nahezu allen Bereichen unserer Gesellschaft. Rechtlich und praktisch besonders schwierig wird es dann, wenn Betreuungspflichten und Arbeitspflichten kollidieren. Um dies etwas zu entschärfen, hat der Gesetzgeber schon im März 2020 das Instrument der Sonderbetreuungszeit zur Ermöglichung einer Dienstfreistellung zum Zweck der Kinderbetreuung geschaffen (§ 18b AVRAG). Ziel des Beitrages ist es, nach vielen Novellen und medialen Ankündigungen einen Überblick über die aktuelle Rechtslage zu schaffen.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ARD 6727/6/2020

03.12.2020
Heft 6727/2020
Autor/in
Wolfram Hitz

Mag. Wolfram Hitz ist Vortragender, Unternehmensberater und Autor mit der Spezialisierung auf arbeits- und personalrechtliche Fragestellungen, Geschäftsführer der Hitz & Schrenk OG. Lehrtätigkeit an der Universität für Weiterbildung Krems sowie an der FHWien der WKW.