In aller Kürze

Neufestsetzung von Lehrlingseinkommen bei Druckern

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Durch Beschluss des Bundeseinigungsamtes beim BMAW wurde die Höhe der Lehrlingseinkommen und Sonderzahlungen für Lehrlinge bei Druckern und Druckformenherstellern ab 1. 7. 2023 neu festgesetzt:

Gewerbliche Lehrlinge (insb in den Lehrberufen Applikationsentwicklung - Coding, Buchbindetechniker und Postpresstechnologe/Buchbindetechnikerin und Postpresstechnologin, Drucktechnik, Druckvorstufentechnik, Reprografie sowie Medienfachmann/Medienfachfrau): Das Lehrlingseinkommen beträgt im 1. Lehrjahr € 638,00, im 2. Lehrjahr € 968,00, im 3. Lehrjahr € 1.450,00 und im 4. Lehrjahr € 1.750,00 monatlich. ( BGBl II 2023/236)

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Artikel-Nr.
ARD 6861/3/2023

17.08.2023
Heft 6861/2023