In aller Kürze

Neufestsetzung von Lehrlingseinkommen

Bearbeiterin: Bettina Sabara

Durch Beschluss des Bundeseinigungsamtes beim BMAW wurde die Höhe der Lehrlingseinkommen und Sonderzahlungen für Lehrlinge bei Druckern und Druckformenherstellern ab 1. 8. 2022 neu festgesetzt:

Gewerbliche Lehrlinge (insb in den Lehrberufen Applikationsentwicklung - Coding, Buchbindetechniker und Postpresstechnologe/Buchbindetechnikerin und Postpresstechnologin, Drucktechnik, Druckvorstufentechnik, Reprografie sowie Medienfachmann/Medienfachfrau): Das Lehrlingseinkommen beträgt im 1. Lehrjahr € 580,00, im 2. Lehrjahr € 880,00, im 3. Lehrjahr € 1.351,00 und im 4. Lehrjahr € 1.634,00 monatlich. ( BGBl II 2022/319)

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Artikel-Nr.
ARD 6814/2/2022

08.09.2022
Heft 6814/2022