In aller Kürze

Neufestsetzung von Lehrlingsentschädigungen

Bearbeiterin: Bettina Sabara

Durch Beschluss des Bundeseinigungsamtes wurde die Höhe der Lehrlingsentschädigungen und Sonderzahlungen mit Wirksamkeit ab 1. 10. 2020 für folgende Lehrberufe neu festgesetzt:

Lehrberuf Fitnessbetreuung: Die Lehrlingsentschädigung beträgt im 1. Lehrjahr € 546,80, im 2. Lehrjahr € 697,40 und im 3. Lehrjahr € 979,90. ( BGBl II 2020/385)

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Artikel-Nr.
ARD 6716/1/2020

17.09.2020
Heft 6716/2020