Der Beitrag beleuchtet die lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtliche Differenzierung der Benefits bei den Mitarbeiterbeteiligungen, dh bei der Mitarbeitergewinnbeteiligung, der Mitarbeiterkapitalbeteiligung und der Mitarbeiterbeteiligung bei Start-up-Unternehmen. Neumann gelangt nach Analyse der unterschiedlichen Formen der Mitarbeiterbeteiligung zu dem Ergebnis, dass die entgelt- und damit abgaben- sowie beitragsfreien Bestandteile im Sozialversicherungs- und Steuerrecht insgesamt nur gering ausgeprägt sind und kaum Gestaltungsmöglichkeiten aufweisen. Sie zeichnen sich überdies noch durch unsachliche Differenzierungen zwischen dem ASVG und EStG aus. Zu einem überwiegenden Teil sei der Wortlaut ident, die Differenzierung nach dem Anspruchs- und Zuflussprinzip spiele dabei keine Rolle. Beim Rechtsanwender entstehe der Eindruck, dass Anlassgesetzgebung aufgrund (interessen- und partei-)politischer Überlegungen ausschlaggebend war. Die automatische Anpassung der beitragsrechtlichen Werte im Sozialversicherungsrecht und die Tarifanpassung aufgrund der "kalten Progression" im Steuerrecht wirkt sich aktuell nicht auf die entgeltfreien Bestandteile in § 49 Abs 3 ASVG und § 3 Abs 1 EStG 1988 aus, sodass die Abgabenbegünstigungen laufend abgewertet werden. Dies frustriere Dienstgeber und Dienstnehmer zusätzlich und zunehmend. Abschließend werden in einer Tabelle Mitarbeiter-Benefits aufgelistet und die jeweiligen Voraussetzungen für die Befreiung von der Lohnsteuer, den SV-Beiträgen sowie den Lohnnebenkosten dargestellt.
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