In_aller_Kürze

Neuregelung der Bildungskarenz

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Im Ministerrat vom 2. 4. 2025 hat sich die Bundesregierung auf folgende Eckpunkte für die neue "Weiterbildungszeit", dem Nachfolgemodell für die auslaufende geförderte Bildungskarenz ab 2026, verständigt:

Anhebung des Mindest-Stundenausmaßes der Weiterbildungsmaßnahmen auf 20 Wochenstunden (16 Wochenstunden bei Betreuungspflichten für Kinder); bei einer Weiterbildung in Form eines Studiums mindestens 20 ECTS-Punkte erforderlich (bzw 16 bei Betreuungspflichten)

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Artikel-Nr.
ARD 6944/1/2025

09.04.2025
Heft 6944/2025