Thema - Arbeitsrecht

Neuregelung der Tragung von Aus-, Fort- und Weiterbildungskosten

Mag. Philipp Bertsch

Bei der Umsetzung der Transparenzrichtlinie wurde in § 11b AVRAG eine Regelung zur Tragung von Aus-, Fort- und Weiterbildungskosten geschaffen. Dieser Beitrag befasst sich mit der neuen Bestimmung sowie ihrem Verhältnis zur Bestimmung des § 2d AVRAG über den Ausbildungskostenrückersatz.

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Artikel-Nr.
ARD 6917/4/2024

25.09.2024
Heft 6917/2024
Autor/in
Philipp Bertsch

Mag. Philipp Bertsch ist Rechtsanwaltsanwärter bei der Engelbrecht Rechtsanwalts GmbH.