Die Gebührenrichtlinien 2025 (GebR 2025) stellen einen Auslegungsbehelf zum Gebührengesetz 1957 dar und behandeln Zweifelsfragen und Auslegungsprobleme von allgemeiner Bedeutung, um eine einheitliche Anwendung des geltenden Gebührengesetzes durch die Finanzverwaltung sicherzustellen. Sie sind als Zusammenfassung des geltenden Gebührenrechts und damit als Nachschlagewerk für die Verwaltungspraxis und die betriebliche Praxis anzusehen. Weitreichende gesetzliche Änderungen in den letzten Jahren machten aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit eine Neuverlautbarung notwendig. Im Rahmen dieser grundlegenden Überarbeitung wurde der bisherige Aufbau der GebR 2019 zwar weitgehend beibehalten, es waren jedoch teils sehr umfassende Ergänzungen notwendig. Die GebR 2025 sind ab 1. 4. 2025 anzuwenden. Bei abgabenbehördlichen Prüfungen für vergangene Zeiträume und auf Sachverhalte, bei denen die Gebührenschuld vor dem 31. 3. 2025 entstanden ist, sind sie anzuwenden, soweit nicht für diese Zeiträume andere Bestimmungen in Gesetzen, Verordnungen oder günstigere Regelungen in den GebR 2025 bzw in anderen Erlässen Gültigkeit hatten. (Richtlinie des BMF vom 1. 4. 2025, 2025-0.125.283, BMF-AV Nr 24/2025; Volltext abrufbar unter https://findok.bmf.gv.at)
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