Bei im Zusammenhang mit Anschaffungen anfallenden Nebenkosten stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen diese aktiviert werden müssen bzw. nicht aktiviert werden dürfen.
Unternehmen A erwirbt eine Maschine. Die Anschaffungskosten betragen 1.000.000 € ab Werk. Der Transport vom Hersteller zum Unternehmen A ist vom Erwerber zu besorgen.
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