Gesellschafts- und Steuerrecht / Bilanzsteuerrecht - Frage und Antwort

(Nicht-)Aktivierung von Anschaffungsnebenkosten

Romuald Bertl / Klaus Hirschler

Bei im Zusammenhang mit Anschaffungen anfallenden Nebenkosten stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen diese aktiviert werden müssen bzw. nicht aktiviert werden dürfen.

Unternehmen A erwirbt eine Maschine. Die Anschaffungskosten betragen 1.000.000 € ab Werk. Der Transport vom Hersteller zum Unternehmen A ist vom Erwerber zu besorgen.

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Artikel-Nr.
RWZ 2002/37

20.05.2002
Heft 5/2002
Autor/in
Klaus Hirschler

Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, StB ist Professor am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er ist Stellvertretender Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.

Romuald Bertl

em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.