Anmerkungen zu OGH 8 ObS 14/12k, 8 ObS 15/12g, 8 ObS 16/12d, 8 ObS 17/12a1
Mit diesen Entscheidungen hat der OGH die Judikaturwende zur Verknüpfung des Lehrverhältnisses bei Insolvenzeröffnung ausschließlich mit dem Fortbetriebsrecht des Insolvenzverwalters verfestigt.2 Ausdrücklich klargestellt hat er auch das von einem Teil der Jud bestrittene Recht des Insolvenzverwalters, nach Ablauf der Frist von einem Monat nach Insolvenzeröffnung auf das Fortbetriebsrecht mit der Wirkung ex nunc zu verzichten, wodurch das Lehrverhältnis ex lege aufgelöst wird.
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