In der ZIK 2007/9, 9 habe ich für eine Strafbarkeit gem § 153c StGB auch dann plädiert, wenn der Rückstand an Dienstnehmerbeiträgen bzw Teile davon auf eine Zahlungsanfechtung gem §§ 27 ff KO zurückzuführen ist. Bei E. Mayer ist diese Ansicht in der ZIK 2007/66, 44 auf Ablehnung gestoßen. Neben klärenden Aspekten möchte ich deshalb noch einige vertiefende Argumente in die Diskussion einbringen.
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