Neue Vorschriften / SV- und Steuerrecht

NoVA-Befreiung für N1-Fahrzeuge und Halbierung des Kilometergeldes für Motor- und Fahrräder - BGBl

Bearbeiterin: Sabine Sadlo

BGBl I 2025/26, ausgegeben am 30. 6. 2025

Bundesgesetz, mit dem das Normverbrauchsabgabegesetz, das Bundesimmobiliengesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955 und das Bundesgesetz über die Förderung von Handwerkerleistungen geändert werden

Der Anwendungsbereich der Normverbrauchsabgabe (NoVA) wird auf Kraftfahrzeuge beschränkt, die der Personenbeförderung dienen. Als gezielte standortpolitische Maßnahme zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts werden Kfz bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht (Klasse N1), die hauptsächlich der Güterbeförderung dienen, ab 1. 7. 2025 wieder von der NoVA befreit, wie das bereits bis Juli 2021 der Fall war. Das betrifft vor allem klassische Kasten- und Pritschenwägen, wie sie zum Beispiel von Gewerbebetrieben verwendet werden.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ARD 6957/11/2025

09.07.2025
Heft 6957/2025