BGBl I 2025/26, ausgegeben am 30. 6. 2025
Bundesgesetz, mit dem das Normverbrauchsabgabegesetz, das Bundesimmobiliengesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955 und das Bundesgesetz über die Förderung von Handwerkerleistungen geändert werden
Der Anwendungsbereich der Normverbrauchsabgabe (NoVA) wird auf Kraftfahrzeuge beschränkt, die der Personenbeförderung dienen. Als gezielte standortpolitische Maßnahme zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts werden Kfz bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht (Klasse N1), die hauptsächlich der Güterbeförderung dienen, ab 1. 7. 2025 wieder von der NoVA befreit, wie das bereits bis Juli 2021 der Fall war. Das betrifft vor allem klassische Kasten- und Pritschenwägen, wie sie zum Beispiel von Gewerbebetrieben verwendet werden.
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