Die Verfasserin erörtert krit die E 1 Ob 208/17w, wonach Zug um Zug gegen Rückgabe des Anlageprodukts zu erfüllende Ersatzansprüche geschädigter Anleger in einem Insolvenzverfahren unter Abzug des Werts des Anlageprodukts als unbedingte Forderungen anzumelden seien. Sie befürwortet weiterhin (s Nunner-Krautgasser/Muhri, ZIK 2018/5, 13) ein dem § 21 IO unterliegendes Rückgewährschuldverhältnis.
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