Artikelrundschau / Arbeitsrecht

Nunner-Krautgasser/Königshofer, Die Haftung des Beschäftigers in der Insolvenz des Überlassers gemäß § 14 AÜG, DRdA 2025, 3

Bearbeiterin: Bettina Sabara

Nach § 14 AÜG haftet der Beschäftiger bei der Arbeitskräfteüberlassung als Bürge für die Ansprüche der überlassenen Arbeitskraft. Dabei wird ein abgestuftes Haftungsmodell normiert, das einen Entfall der Haftung vorsieht, wenn die Ansprüche durch die Insolvenz-Entgeltsicherung abgedeckt sind. Dieser Beitrag untersucht insbesondere, ob § 14 Abs 3 AÜG pauschal wirkt oder ob eine Prüfung pro Anspruch notwendig ist. Letzteres wird von den Autoren bejaht. Wird unter Berufung auf die Missbrauchsjudikatur des OGH ein Anspruch auf Insolvenz-Entgelt versagt, so entfällt die Bürgenhaftung des Beschäftigers nicht; der Rechtsmissbrauchsvorwurf darf nicht (indirekt) den Beschäftiger entlasten, zumal dieser bei der Auswahl der Überlasser sorgfältig agieren soll.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ARD 6947/18/2025

30.04.2025
Heft 6947/2025