In der aktuellen Ausgabe ihres Dienstgeber-Magazins DGservice (Nr 2/Juni 2023) gibt die ÖGK einen Überblick über die korrekte Meldungserstattung von Lehrlingen und wie lange bei einer Arbeitsunfähigkeit ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht. In diesem Zusammenhang wird ua auch darauf hingewiesen, dass die Lehrzeiten bei der Berechnung der Dauer des Entgeltfortzahlungsanspruchs bei einem Wechsel ins Dienstverhältnis nur bei Arbeitern zwingend als relevante Vordienstzeit gelten. Bei einem Wechsel von einem Lehrverhältnis in ein Angestelltendienstverhältnis können die Lehrzeiten aber freiwillig angerechnet werden.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.