Mitarbeiterrabatte sind beitragsfrei, wenn sie allen oder bestimmten Gruppen von Dienstnehmern eingeräumt werden und die kostenlos oder verbilligt bezogenen Waren oder Dienstleistungen von den Dienstnehmern weder verkauft noch zur Einkünfteerzielung verwendet und nur in einer solchen Menge gewährt werden, die einen Verkauf oder eine Einkünfteerzielung tatsächlich ausschließen. Mitarbeiterrabatte sind bis maximal 20 % beitragsfrei. Übersteigt jedoch ein Mitarbeiterrabatt im Einzelfall 20 %, steht insgesamt ein jährlicher Freibetrag iHv € 1.000,- zu. Ein darüber hinausgehender Betrag ist beitragspflichtig. Welche weitere Voraussetzung für die Beitragsfreiheit von Mitarbeiterrabatten gilt, von welcher Berechnungsgrundlage Mitarbeiterrabatte zu berechnen sind und ob sie als laufender Bezug oder als Sonderzahlung abzurechnen sind, darüber informiert die ÖGK in einem Artikel in der aktuellen Ausgabe ihres Dienstgebermagazins (DGservice 2/2025). Die Thematik wird durch Beispiele näher veranschaulicht. (Direktlink: https://tinyurl.com/DGservice-2-2025)
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