In aller Kürze

ÖGK-Info zu Trinkgeldern im Hotel- und Gastgewerbe

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Personal im Hotel- und Gastgewerbe erhält regelmäßig freiwillige Geldzuwendungen von ihren Gästen. Als Entgelt Dritter unterliegt Trinkgeld der Beitragspflicht und erhöht die allgemeine Beitragsgrundlage. Für einige Branchen, so auch für das Hotel- und Gastgewerbe, wurden Pauschalierungen (Trinkgeldpauschalen) festgelegt, wodurch für Dienstgeber die sonstige Verpflichtung zur Führung von Trinkgeldaufzeichnungen entfällt. Wird aber vom Hotel- oder Gastronomiebetrieb bei der Rechnung automatisch ein fixer Geldbetrag bzw ein fixer Prozentsatz vom zu zahlenden Betrag als "Servicezuschlag" aufgeschlagen, handelt es sich dabei nicht um Trinkgeld; es handelt sich dann mangels Freiwilligkeit um beitragspflichtiges Entgelt. Weitere Informationen bietet die ÖGK in ihrem aktuellen Newsletter Nr. 12/Oktober 2023 (Link: https://tinyurl.com/OEGK-Newsletter-2023-12).

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ARD 6873/2/2023

08.11.2023
Heft 6873/2023