Immer wieder werden Dienstgeber mit dem Wunsch von Mitarbeitern nach einem Sabbatical konfrontiert. Die Gründe dafür sind vielfältig - Weiterbildung, Neuorientierung, Reisen etc. Unter einem Sabbatical - auch Freijahr genannt - versteht man eine längere Dienstfreistellung (maximal 12 Monate) bei fortlaufender Bezahlung. In ihrem Newsletter Nr 5/2004 informiert die ÖGK, wie sich ein Sabbatical auf die Pflichtversicherung auswirkt und welche Folgen sich für die Beitragsgrundlage ergeben (Direktlink: https://tinyurl.com/OEGK-Sabbatical).
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