In aller Kürze

ÖGK-Info zur Berechnung des Ausfallsentgelts

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Das Ausfallsprinzip besagt, dass ein Dienstnehmer bei berechtigten Abwesenheiten (zB Urlaub, Krankenstand, Pflegefreistellung) Anspruch auf jenes Entgelt hat, das er erhalten hätte, wenn er an diesem Tag gearbeitet hätte. Was bei der Berechnung dieser Nichtleistungslöhne zu beachten ist, erläutert die ÖGK in der Juni-Ausgabe ihres Dienstgeber-Magazins DGservice Nr. 2/Juni 2023.

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Artikel-Nr.
ARD 6862/2/2023

23.08.2023
Heft 6862/2023