Mit 1. 8. 2022 wurde die COVID-19-Risikogruppen-Regelung (vorläufig befristet bis 31. 10. 2022) verlängert. Personen mit einem ab dem 3. 12. 2021 ausgestellten COVID-19-Risiko-Attest haben damit wieder Anspruch auf Homeoffice bzw Veränderung der Arbeitsbedingungen. Wenn dies nicht möglich ist, besteht in letzter Konsequenz Anspruch auf eine befristete Dienstfreistellung unter Fortzahlung des Entgelts. In diesem Fall werden dem Dienstgeber die dadurch anfallenden Lohn- und Lohnnebenkosten auf Antrag ersetzt. Nähere Details zur Erstattungsregelung bietet die Österreichische Gesundheitskasse in ihrem aktuellen Newsletter Nr 9/August 2022.
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