Anmerkung zu Harnischfeger Industries v The Beloit Liquidating Trust, U.S. Bankruptcy Court, District of Delaware1)
Eine neuere amerikanische Entscheidung musste die Anwendbarkeit österr Eigenkapitalersatzrechts beurteilen. Demnach richtet sich das Eigenkapitalersatzrecht nach der - im Wesentlichen der Gründungstheorie entsprechenden - internal affairs doctrine nach dem Recht des Staates, in dem die Gesellschaft gegründet wurde. Dies führt bei einer österr GmbH zur Anwendung österr Eigenkapitalersatzrechts.
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