Aufsätze

OGH: Immobilienertragsteuer ist keine Sondermasseforderung

Univ.-Prof. Dr. Sabine Kanduth-Kristen, LL.M.

Anmerkungen zu OGH 8 Ob 141/12m1

Die insolvenzrechtliche Einordnung der mit 1. 4. 2012 eingeführten 25%igen Einkommensteuer auf Gewinne aus Grundstücksveräußerungen (Immobilienertragsteuer) war bislang im dazu erschienenen Schrifttum umstritten.2 Der OGH hat in der E vom 28. 5. 2013, 8 Ob 141/12m, ausgesprochen, dass auch die Immobilienertragsteuer - wie davor die oftmals als "Spekulationssteuer" bezeichnete Einkommensteuer auf Spekulationsgewinne - als Personen-Subjektsteuer der allgemeinen Masse und nicht der Sondermasse zuzurechnen ist.

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Artikel-Nr.
ZIK 2013/181

30.08.2013
Heft 4/2013
Autor/in
Sabine Kanduth-Kristen

Dr. Sabine Kanduth-Kristen, LL.M., StB, ist Universitätsprofessorin am Institut für Finanzmanagement der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt, Abteilung für Betriebliches Finanz- und Steuerwesen und Mitglied der Forschungsgruppe anwendungsorientierte Steuerlehre (FAST).

Publikationen:
Jakom – EStG-Kommentar13 (2020; gemeinsam mit Marco Laudacher, Christian Lenneis, Ernst Marschner und Hermann Peyerl), Internationales Steuerrecht2 (2019), Bilanzposten-Kommentar (2017; Herausgeberschaft gemeinsam mit Gudrun Fritz-Schmied), Rechtsformgestaltung2 (2016; Herausgeberschaft gemeinsam mit Petra Hübner-Schwarzinger), Insolvenz und Steuern2 (2000; gemeinsam mit Herbert Kofler) sowie weitere Bücher und zahlreiche Aufsätze in Sammelbänden und Fachzeitschriften.