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OGH: Insolvenzgutachter haftet nur für wissentlich falsches Gutachten

Dr. Andreas Frauenberger

Anmerkungen zu OGH 6 Ob 205/19v1

Seit Langem schon hat der OGH die Tätigkeit von gerichtlich bestellten Sachverständigen von der strengen Haftung der "zivilrechtlichen Kreditschädigung" freigestellt. Nicht explizit geklärt war bislang in der Judikatur, ob das auch für einen vom Insolvenzverwalter (etwa zur Abklärung der Insolvenzursachen) beigezogenen Privatgutachter gilt. In seiner E 6 Ob 205/19v hat der OGH diese Frage nun ausdrücklich bejaht. Das ist für die Praxis von erheblicher Bedeutung, weil derartige Gutachten typischerweise für konkrete Personen nachteilige Aussagen enthalten, über deren Wahrheit oder Unwahrheit sich mitunter trefflich streiten lässt.

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Artikel-Nr.
ZIK 2020/75

25.05.2020
Heft 2/2020
Autor/in
Andreas Frauenberger

Dr. Andreas Frauenberger ist Rechtsanwalt in Wien. Er war von 1990 bis 1995 als Assistent am Institut für Zivilgerichtliches Verfahren der Universität Wien tätig. Seit 2015 ist Dr. Frauenberger selbständiger Rechtsanwalt bei Northcote.Recht. Er ist auf Wettbewerbs-, Medien-, Persönlichkeits-, Marken- und Urheberrecht spezialisiert. Dr. Frauenberger publiziert regelmäßig zu persönlichkeitsschutzrechtlichen, wettbewerbsrechtlichen und prozessualen Fragestellungen. Er ist Mitautor der Kommentare von Fasching/Konecny, Zivilprozessgesetze (§§ 320–350), Rechberger/Klicka, ZPO (§§ 560–576), Deixler-Hübner, EO (§§ 325–345), Gitschthaler/Höllwerth, Außerstreitgesetze II (VerwEinzG), Wiebe/Kodek, UWG (§ 1 Fallgruppe Rechtsbruch).