Artikelrundschau / Arbeitsrecht

Patka, Betriebsübung/Gewohnheitsrecht: Antworten auf Fragen aus der Praxis, PVP 2025/12

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Als Betriebsübung bezeichnet man ein gleichförmiges, sich regelmäßig wiederholendes Dienstgeber-Verhalten, das für die Dienstnehmer je nach Einzelfall Vorteile oder Nachteile bringen kann. Der Beitrag gibt einen Überblick, wie eine (verbindliche) Betriebsübung entsteht, wie der Dienstgeber das Entstehen einer Betriebsübung vermeiden kann, ob sie auch für neu eintretende Dienstnehmer gilt und welche Möglichkeiten für Dienstgeber bestehen, sich von den Verpflichtungen einer Betriebsübung wieder loszusagen. Besonders relevant ist die Frage des Entstehens einer Betriebsübung, wenn der Dienstgeber aufgrund eines Irrtums oder eines Abrechnungsfehlers über einen längeren Zeitraum ein zu hohes Entgelt ausbezahlt hat. Anhand von zahlreichen Beispielen aus der Rechtsprechung wird dargelegt, dass die Dienstnehmer dann nicht auf eine Rechtsbindung des Dienstgebers für die Zukunft schließen können, wenn der Dienstgeber der Ansicht ist, mit der (irrtümlichen) Zuwendung der Leistung bloß eine vermeintliche Pflicht zu erfüllen, dies auch für den Dienstnehmer bei sorgfältiger Prüfung seiner Anspruchsgrundlagen (DV, KV etc) erkennbar ist und keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Dienstgeber freiwillig und verbindlich eine zusätzliche Leistung gewähren wollte.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ARD 6953/16/2025

12.06.2025
Heft 6953/2025