Als Betriebsübung bezeichnet man ein gleichförmiges, sich regelmäßig wiederholendes Dienstgeber-Verhalten, das für die Dienstnehmer je nach Einzelfall Vorteile oder Nachteile bringen kann. Der Beitrag gibt einen Überblick, wie eine (verbindliche) Betriebsübung entsteht, wie der Dienstgeber das Entstehen einer Betriebsübung vermeiden kann, ob sie auch für neu eintretende Dienstnehmer gilt und welche Möglichkeiten für Dienstgeber bestehen, sich von den Verpflichtungen einer Betriebsübung wieder loszusagen. Besonders relevant ist die Frage des Entstehens einer Betriebsübung, wenn der Dienstgeber aufgrund eines Irrtums oder eines Abrechnungsfehlers über einen längeren Zeitraum ein zu hohes Entgelt ausbezahlt hat. Anhand von zahlreichen Beispielen aus der Rechtsprechung wird dargelegt, dass die Dienstnehmer dann nicht auf eine Rechtsbindung des Dienstgebers für die Zukunft schließen können, wenn der Dienstgeber der Ansicht ist, mit der (irrtümlichen) Zuwendung der Leistung bloß eine vermeintliche Pflicht zu erfüllen, dies auch für den Dienstnehmer bei sorgfältiger Prüfung seiner Anspruchsgrundlagen (DV, KV etc) erkennbar ist und keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Dienstgeber freiwillig und verbindlich eine zusätzliche Leistung gewähren wollte.
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