Artikelrundschau / Arbeitsrecht

Patka, Dienstzettel, Mehrfachbeschäftigung, Ausbildungskosten(rückersatz): Erste Praxis-Lösungsansätze zu Zweifelsfragen, PVP 2024/41, 147

Bearbeiterin: Bettina Sabara

Mit BGBl I 2024/11, ARD 6893/19/2024, erfolgte die arbeitsrechtliche Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1152 zu transparenten Arbeitsbedingungen, die ua Klarstellungen zu den zusätzlich verpflichtenden Dienstzettelinhalten sowie zur Neuregelung der Mehrfachbeschäftigung enthält. Patka fasst im Rahmen seines Beitrages die wichtigsten Aussagen der bisher in der Literatur verfassten Artikel zur Thematik kompakt zusammen und gibt Empfehlungen für die Praxis. Die Regelung in § 2i AVRAG, wonach der Arbeitnehmer berechtigt ist, ein Arbeitsverhältnis mit anderen Arbeitgebern einzugehen, und der Arbeitgeber im Einzelfall verlangen kann, dass der Arbeitnehmer die Beschäftigung in einem weiteren Arbeitsverhältnis unter bestimmten Voraussetzungen unterlässt, sei etwa dahin auszulegen, dass selbstständige Tätigkeiten vom Gesetzeswortlaut nicht erfasst sind und der Dienstgeber uneingeschränkt verlangen kann, dass der Dienstnehmer selbstständige Tätigkeiten meldet, bzw kann er diese grundsätzlich verbieten. Das bestehende Konkurrenzverbot gelte unverändert. Weiters werden ua die Konsequenzen einer unzulässig ausgeübten Nebenbeschäftigung thematisiert. IZm Ausbildungskosten wird insbesondere das Verhältnis des § 11b Abs 1 AVRAG zur Ausbildungskostenrückersatzvereinbarung nach § 2d Abs 1 AVRAG aufgegriffen.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ARD 6912/21/2024

21.08.2024
Heft 6912/2024