Aufgrund einer Durchführungsweisung des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft vom 21. 12. 2023, GZ 2023-0.915.513, ändert das AMS ab dem 27. 5. 2024 sein Vorgehen hinsichtlich Rückforderungen von Altersteilzeitgeld, wenn die Altersteilzeit vorzeitig beendet wird. Dieser Beitrag informiert praxisgerecht über die Rechtsansicht des BMAW und die vom AMS ab 27. 5. 2024 praktizierte Änderung bei der Rückforderung von Altersteilzeitgeld. Es wird aufgezeigt, wie in drei Schritten der Differenzrückforderungsbetrag zu berechnen ist und wie das AMS nun vorgeht.
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